Als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist es mir leider nicht möglich, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung sollten Sie VOR Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung klären.
keine langen Wartezeiten (Terminvergabe innerhalb von 2 Wochen möglich
klientenfreundliche, flexible Öffnungszeiten
Therapiekosten können steuerlich geltend gemacht werden (außergewöhnliche Belastung §13 Abs.3 SGB V)
keine aufwendigen Formalitäten
keine aktenkundigen Einträge bei Versicherungen
Mitbestimmung bei der Termingestaltung
Ich erlaube mir für meine Dienste folgendes Honorar zu berechnen:
Um wirtschaftlich arbeiten zu können, bitte ich Sie, Termine die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 48 Stunden vorher abzusagen, damit die Möglichkeit besteht, den Termin anderweitig zu vergeben. Bei nicht eingehaltenen Terminen besteht seitens der Praxis das Recht, Ihnen die entstandenen Kosten zu 100 % in Rechnung zu stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Sonderkonditionen für Geringverdiener sind im Einzelfall nach Absprache möglich. Sprechen Sie mich bitte an.
Das Honorar ist am Ende jeder Sitzung in bar zu entrichten - selbstverständlich gegen Quittung.